Automatisch aus Ihren Angaben zusammengesetzt. Zum Aufbewahren: unten drucken oder als PDF speichern.
Rechtlicher Hinweis: Dieses Dokument wurde automatisiert aus den eigenen Angaben des Unternehmens erzeugt und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar (vgl. BGH Az. I ZR 113/20). Die inhaltliche Richtigkeit der zugrunde liegenden Angaben sowie die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten aus der DSGVO verbleiben vollständig bei der Geschäftsführung des verantwortlichen Unternehmens. Stand: .
Firma: – · Tarif: – · Referenz-ID: – · Erhebungstiefe: Stufe 1 von 3
Dieses Dokument wurde aus Ihren strukturierten Angaben (Auswahlfelder/Checkboxen) automatisch zusammengesetzt. Es findet keine individuelle Prüfung Ihres Einzelfalls durch eine Person statt (kein Rechtsberatungsersatz, vgl. BGH Az. I ZR 113/20). Die Rechtsgrundlagen, Löschfristen und Empfängerkategorien sind typische Annahmen für Ihre Branche – bitte gleichen Sie sie mit Ihrer tatsächlichen Praxis ab und passen Sie sie bei Bedarf im Fragebogen an.
Was Sie mit diesem Dokument insgesamt tun sollten: als Ganzes aufbewahren (drucken/PDF, Button unten), bei jeder wesentlichen Änderung im Fragebogen aktualisieren – das Dokument hier zieht automatisch nach – und im Ernstfall (Prüfung, Anfrage, Vorfall) griffbereit haben.
Je Tätigkeit: Zweck, Rechtsgrundlage, betroffene Personen, Datenkategorien, Empfänger, Löschfrist und ggf. Drittlandtransfer – die von Art. 30 Abs. 1 DSGVO geforderten Pflichtangaben.
Was tun: als Nachweis aufbewahren – Art. 30 Abs. 4 DSGVO verlangt, dieses Verzeichnis der Aufsichtsbehörde auf Anfrage vorzulegen. Neue Tätigkeit dazugekommen? Im Fragebogen ergänzen, erscheint hier automatisch.
Automatische Ersteinschätzung anhand Ihrer ausgewählten Tätigkeiten, kein Ersatz für eine förmliche DSFA-Prüfung. Prüfen Sie erneut bei neuen Systemen, größeren Datenmengen oder neuen Datenkategorien.
Was tun: bei als DSFA-relevant markierten Tätigkeiten eine förmliche Folgenabschätzung durchführen (ggf. extern), bevor Sie die Tätigkeit aufnehmen oder wesentlich ändern.
Das Schutzniveau muss dem Risiko angemessen sein. Zu jeder Maßnahme: warum sie Pflicht ist, was konkret zu tun ist, und wie Sie die Umsetzung nachweisen.
Was tun: offene (rot markierte) Punkte umsetzen, dann erst im Fragebogen anhaken – das Dokument ist auch Ihr eigener Umsetzungsnachweis, nicht nur eine Wunschliste.
Jede betroffene Person kann Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit oder Widerspruch verlangen. Ihr Prozess:
Was tun: diese Schritte an die genannte zuständige Person weitergeben – ausgedruckt oder intern verlinkt, damit sie im Ernstfall sofort griffbereit sind, nicht erst gesucht werden müssen.
Eine „Datenschutzverletzung" ist jeder Vorfall, der zu Vernichtung, Verlust, Veränderung oder unbefugter Offenlegung personenbezogener Daten führt – auch ein verlorenes Firmenhandy oder eine falsch versendete E-Mail zählt.
Was tun: zusammen mit den Namen aus Ihrer Meldekette (Fragebogen) ausgedruckt oder digital griffbereit halten – im Vorfall selbst ist keine Zeit, erst danach zu suchen, wer zuständig ist.
Was tun: an alle Mitarbeitenden aushändigen oder aushängen/im Intranet bereitstellen – idealerweise mit kurzer Kenntnisnahme-Bestätigung.
Was tun: im Kundenbereich unter „Ihr Team" jede Person einzeln zur Schulung einladen – inklusive Quiz und Zertifikat nach Bestehen.
Wenn Sie in einem NIS2-Sektor tätig sind, reicht Basic nicht aus – wechseln Sie in Ihrem Konto auf Pro für NIS2-Dossier, Risiko-Inventar und Incident-Response-Plan.
Zum KontoRechtlicher Hinweis: Dieses Dokument wurde automatisiert aus den eigenen Angaben des Unternehmens erzeugt und stellt keine individuelle Rechtsberatung dar (vgl. BGH Az. I ZR 113/20). Die inhaltliche Richtigkeit der zugrunde liegenden Angaben sowie die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Pflichten aus der DSGVO verbleiben vollständig bei der Geschäftsführung des verantwortlichen Unternehmens. Stand: .
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