Stand: 20. August 2026
Pflichtpilot befindet sich aktuell im Early Access ohne aktive Zahlungsabwicklung (siehe Preise-Sektion: „Warteliste"). Diese AGB gelten ausschließlich B2B (§ 14 BGB) und müssen vor der ersten echten Zahlung von einer Rechtsanwältin/einem Rechtsanwalt geprüft werden – insbesondere Kündigungsfristen, die Abgrenzung zur Rechtsdienstleistung (RDG) und die Frage, ob künftig auch Verbraucherverträge geschlossen werden sollen (dann gelten zusätzliche zwingende Vorschriften, u. a. Widerrufsrecht nach § 356 Abs. 5 BGB, die diese Fassung nicht abdeckt).
Diese Bedingungen gelten ausschließlich für die Nutzung der Software „Pflichtpilot" durch Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne des § 14 BGB zur Selbstverwaltung ihrer DSGVO- und NIS2-bezogenen Dokumentation und Schulungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kund:in werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt; dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen die Leistung vorbehaltlos erbringen.
Pflichtpilot stellt eine Software as a Service zur Verfügung, mit der Nutzende auf Basis eigener Angaben standardisierte Dokumentvorlagen individualisieren, Mitarbeiterschulungen durchführen, Zulieferer per Selbstauskunft einstufen und über relevante Rechtsänderungen informiert werden. Pflichtpilot ist keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung und übernimmt keine Aufgaben einer/eines nach Art. 37 DSGVO bestellten Datenschutzbeauftragten, sofern nicht ausdrücklich gesondert vereinbart. Die von der Software erzeugten Dokumente sind auf den Nutzerangaben basierende Vorlagen; sie ersetzen keine anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.
Technisch geschieht das, indem Pflichtpilot vordefinierte Textbausteine automatisch anhand der Nutzerangaben zu einem Dokument zusammensetzt – vergleichbar mit einem Vertragsgenerator. Es findet keine individuelle Prüfung des Einzelfalls durch eine Person statt; das ist bewusst so gebaut (siehe BGH-Urteil zu Vertragsgeneratoren, „Smartlaw", Az. I ZR 113/20) und stellt deshalb keine Rechtsberatung dar, sondern ein Selbsthilfe-Werkzeug. Das Ergebnis basiert ausschließlich auf den eigenen, ungeprüften Angaben der Kund:in und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit gegenüber der tatsächlichen, multidimensionalen Gesamtlage des Unternehmens.
Kundendaten: Alle Daten und Inhalte, die die Kund:in in Pflichtpilot einträgt (Firmendaten, Team- und Lieferantendaten, Dokumente, Antworten auf Fragebögen) bleiben im Eigentum der Kund:in. Wir erhalten daran lediglich ein einfaches, auf die Vertragsdauer beschränktes Nutzungsrecht, ausschließlich zur Erbringung der vertraglich geschuldeten Leistung (Hosting, Verarbeitung, Anzeige im Kundenkonto).
Software, Marke, Vorlagen und Bewertungslogik: Die Software selbst, die Marke „Pflichtpilot", die Vorlagen-Bausteine und die zugrunde liegende Einstufungs-/Bewertungslogik bleiben in unserem Eigentum bzw. dem unserer Lizenzgeber. Die Kund:in erhält hieran ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags. Ein Recht zur Dekompilierung oder zum Reverse Engineering besteht nicht, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften (§ 69e UrhG) entgegenstehen.
Generierte Ausgaben: Von der Software auf Basis der Nutzerangaben erzeugte Dokumente und Zertifikate gehören der Kund:in. Sie darf diese uneingeschränkt weiterverwenden, drucken sowie an Dritte, Behörden oder Auditoren weitergeben.
Aggregierte/anonymisierte Daten: Wir dürfen aus den Nutzungsdaten aller Kund:innen statistische, nicht auf einzelne Kund:innen rückführbare Auswertungen erstellen und zur Weiterentwicklung des Produkts nutzen.
Monatliche Abrechnung, monatlich zum Laufzeitende kündbar, sofern nicht anders vereinbart. Jährliche Zahlweise mit entsprechendem Rabatt ist optional wählbar; bei jährlicher Zahlweise verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern er nicht mit einer Frist von sechs Wochen zum Laufzeitende gekündigt wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. (Konkrete Kündigungsform vor Livegang mit echtem Abo-Modell final festlegen.)
Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf der Website ausgewiesenen Preise zzgl. der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungsdienstleister und -modalitäten werden vor Anbindung der Zahlungsabwicklung an dieser Stelle ergänzt (aktuell: Early Access ohne Zahlungsabwicklung).
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Kund:in regelmäßig vertrauen darf (insbesondere Datensicherheit und Verfügbarkeit der Kernfunktionen); die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden, maximal auf die in den letzten zwölf Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlten Vertragsgebühren. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, insbesondere für mittelbare Schäden und entgangenen Gewinn.
Die von Pflichtpilot generierten Inhalte sind standardisierte Vorlagen auf Basis der Nutzerangaben. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der von Nutzenden gemachten Angaben sind diese selbst verantwortlich; wir haften nicht für Einstufungs- oder Bewertungsergebnisse, die auf falschen oder unvollständigen Nutzerangaben beruhen.
Wir bemühen uns um eine Verfügbarkeit der Software im Jahresmittel von 99 %, außerhalb angekündigter Wartungsfenster. Die Verfügbarkeit ist an die Verfügbarkeit unserer Hosting- und Infrastrukturanbieter gekoppelt; wir sagen keine höhere Verfügbarkeit zu, als diese vertraglich gewährleisten.
Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung. Soweit die Kund:in personenbezogene Daten Dritter (z. B. Team-Mitglieder, Lieferanten-Ansprechpartner:innen) in Pflichtpilot einträgt, verarbeiten wir diese als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO auf Grundlage des separat abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV), den die Kund:in beim Onboarding gesondert akzeptiert.
Pflichtpilot ersetzt keine Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) und übt keine Tätigkeit aus, die einer solchen Erlaubnis bedürfte. Die Software unterstützt bei der Selbstorganisation gesetzlicher Compliance-Pflichten; sie ersetzt in Zweifelsfällen keine individuelle Beratung durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt oder eine sonst hierzu befugte Person.
Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn dies aus rechtlichen oder technischen Gründen erforderlich ist oder das Vertragsgefüge nicht zu Lasten der Kund:in verschiebt. Änderungen teilen wir der Kund:in mindestens vier Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail mit und weisen dabei ausdrücklich auf die Möglichkeit und die Folgen eines Widerspruchs hin. Widerspricht die Kund:in nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit die Kund:in Kaufmann/Kauffrau, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Pflichtpilot GmbH (Muster).